Unsere Kindertagesstätte betreut, bildet und fördert Kinder in drei integrativen Gruppen bis zur Einschulung. In jeder unserer altersgemischten Gruppen werden je 10 Kinder ohne und 5 Kinder mit Behinderung betreut.
Eigene Therapieangebote
Therapieangebote mit niedergelassenen Therapeuten
Im Sozialgesetzbuch (SGB) ist der Auftrag der Kindertageseinrichtungen verbindlich festgelegt.
Das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern, das Kinderbildungsgesetz (KiBiz), hat am 1. August 2008 das bisher geltende Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) abgelöst.