Der Werkstattrat ist die Interessenvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung gegenüber der Werkstattleitung und Geschäftsführung. Die Arbeit unseres Werkstattrates wird im Leitbild beschrieben. Gesetzlich sind die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Werkstattrats in der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) geregelt. Mit Verabschiedung des Bundesteilhabe-Gesetzes gelten neue Regelungen der WMVO.
Unser Werkstattrat besteht aus sieben Mitgliedern. Zusätzlich wird die Arbeit des Werkstattrats durch die Vertrauenspersonen Martin Michels und Tim Schulz unterstützt.
Flyer des Werkstattrates der Solinger Werkstätten
Vorsitzende: | Tanja Jägers |
Stellvertreterin: | Sandra Künsting |
weitere Mitglieder: | Slim Haupt |
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW unterstützt die Arbeit der Werkstatträte in den einzelnen Werkstätten und vertritt dabei die Belange aller Menschen mit Behinderung in den nordrheinwestfälischen Werkstätten auf Landes- und Bundesebene.