Der Werkstatt-Rat vertritt die Interessen und Rechte
der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Werkstatt.
Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Werkstatt-Rates
sind durch Vorschriften festgelegt.
Die Vorschriften stehen in der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung.
Hier finden Sie die Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung.
Unser Werkstatt-Rat hat sieben Mitglieder
und zwei Vertrauens-Personen.
Hier finden Sie Infos über unseren Werkstatt-Rat.
Die Mitglieder unseres Werkstatt-Rates mit einer Vertrauens-Person.