Falls Sie ehrliche und begründete Hinweise auf mögliches Fehlverhalten, Korruption oder andere kritische Vorkommnisse in der Lebenshilfe Solingen wahrnehmen, bitten wir Sie, uns diese zu melden. Das Hinweisgeberschutz-Gesetz soll sicherstellen, dass die Identität des Hinweisgebenden vertraulich behandelt und die Person vor möglichen Nachteilen und Vergeltungsmaßnahmen geschützt wird.
Die Lebenshilfe Solingen hat eine unabhängige Meldestelle eingerichtet.
Hier können Sie Ihren Hinweis vertraulich melden:Meldestelle
Informationen zum Hinweisgeberschutz-Gesetz in Leichter Sprache
Die Bundesvereinigung der Lebenshilfe hat auch eine unabhängige Meldestelle, sie heißt Bubl.
Menschen mit Behinderung, die von der Lebenshilfe betreut werden, können sich bei Bubl melden, wenn sie eine Beschwerde haben und sie vor Ort nicht zu einer Lösung kommen. Auch ihre Angehörigen und Freunde sowie Personal der Lebenshilfe können sich an Bubl wenden.
Bubl steht für bundesweite unabhängige Beschwerdestelle für die Lebenshilfe.
Information und Kontaktdaten auf www.bubl.de
Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, Hinweise an externe Meldestellen des Bundes und der Länder zu richten. Wenn Sie Grund für Hinweise haben, möchten wir Sie jedoch ermutigen, Ihre Hinweise an die Meldestellen der Lebenshilfe zu richten. Unser Unternehmen ist bestrebt, eine offene und vertrauensvolle Kultur zu fördern, in der mögliche Verstöße oder Bedenken ohne Angst vor Repressalien gemeldet werden können. Ihre Unterstützung bei der Einhaltung der Unternehmensrichtlinien und gesetzlichen Vorschriften ist von entscheidender Bedeutung für ein gutes Betriebsklima.
Falls Sie Fragen oder Bedenken zum Hinweisgeberschutz-Gesetz haben, zögern Sie bitte nicht, sich an die Personalabteilung oder die Geschäftsleitung zu wenden.