Der Begleitende Dienst der Werkstätten ist ein Fachdienst, der alle Bereiche der Werkstatt bei ihrer Arbeit unterstützt.
Das Dienstleistungsspektrum des Begleitenden Dienstes:
- Pädagogische Unterstützung der Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung bei der Erstellung und Umsetzung der Förderziele für die Mitarbeiter*innen mit Behinderung
- Direkter Kontakt zu den Mitarbeiter*innen der Werkstatt, z.B. Hilfestellungen bei Krisenintervention, Begleitung im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich
- Beratung von Eltern, Angehörigen sowie Sorgeberechtigten, z.B. beim Aufnahmeverfahren in die Werkstatt, bei Antrags- und Betreuungsangelegenheiten
- Planung des gesamten Rehabilitationsverlaufs und Kooperation mit Leistungsträgern, z.B. Rückmeldung über Entwicklungsverläufe, Organisation von Praktika
- Kooperation mit medizinischen Diensten
- Koordination der Arbeitsbegleitenden Maßnahmen
- Fachliche Anleitung von Praktikant*innen in pädagogischen Ausbildungen und Mitarbeiter*innen im freiwilligen Dienst (FSJ, BFD)
Die Arbeit des Begleitenden Dienstes orientiert sich an der Zielsetzung des Trägers und den gesetzlichen Vorgaben, besonders am SGB IX.