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Berufliche Bildung

Eingangs-Verfahren

Sie starten nach der Schule ins Arbeits-Leben.

Oder Sie möchten wieder zurück ins Arbeits-Leben. 

Dann beginnen Sie mit dem Eingangs-Verfahren.

Beim Eingangs-Verfahren wird geprüft:

  • Wie kann der Mensch mit Behinderungen gut arbeiten?
  • Wo kann der Mensch mit Behinderungen gut arbeiten?
  • Ist eine Werkstatt das richtige Angebot?
  • Gibt es passende Angebote bei anderen Leistungs-Anbietern?

Das Eingangs-Verfahren ist für alle Menschen mit Beeinträchtigung. 

Auch für Menschen mit sehr schweren Behinderungen.

Das Eingangs-Verfahren dauert meist 3 Monate. 


Berufliche Bildung

Nach dem Eingangs-Verfahren kommt der Berufs-Bildungs-Bereich.

Die Berufliche Bildung können Sie in einer Werkstatt machen.

Oder in einem Betrieb des allgemeinen Arbeits-Markts.

Das heißt dann Betriebs-integrierter Bildungs-Platz (BiBp).

In der Werkstatt lernen Menschen mit Beeinträchtigung:

  • Welche Arbeit passt zu mir?
  • Welche Arbeit kann ich gut machen?
  • Wie mache ich die Arbeit?


Die Berufliche Bildung dauert meist 2 Jahre.

Für einen Menschen mit sehr schweren Behinderungen

ist das vielleicht zu lang.

Dann kann die Dauer auf drei Monate gekürzt werden.

Teilnehmer*innen der Beruflichen Bildung 

haben eine Bezugs-Person.

Die Person heißt Bildungs-Begleiter*in.

Ihre Ansprechpartner

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Svea Weißenberg
Abteilungsleiterin Berufliche Bildung
Freiheitstraße 9-11
42719 Solingen
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Peter Horster
Bereichsleiter Berufsbildung und Rehabilitation
Freiheitstr. 9-11
42719 Solingen
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