Sie starten nach der Schule ins Arbeits-Leben.
Oder Sie möchten wieder zurück ins Arbeits-Leben.
Dann beginnen Sie mit dem Eingangs-Verfahren.
Beim Eingangs-Verfahren wird geprüft:
Das Eingangs-Verfahren ist für alle Menschen mit Beeinträchtigung.
Auch für Menschen mit sehr schweren Behinderungen.
Das Eingangs-Verfahren dauert meist 3 Monate.
Nach dem Eingangs-Verfahren kommt der Berufs-Bildungs-Bereich.
Die Berufliche Bildung können Sie in einer Werkstatt machen.
Oder in einem Betrieb des allgemeinen Arbeits-Markts.
Das heißt dann Betriebs-integrierter Bildungs-Platz (BiBp).
In der Werkstatt lernen Menschen mit Beeinträchtigung:
Die Berufliche Bildung dauert meist 2 Jahre.
Für einen Menschen mit sehr schweren Behinderungen
ist das vielleicht zu lang.
Dann kann die Dauer auf drei Monate gekürzt werden.
Teilnehmer*innen der Beruflichen Bildung
haben eine Bezugs-Person.
Die Person heißt Bildungs-Begleiter*in.