Die Frauen-Beauftragte ist eine Mitarbeiterin der Werkstätten.
Sie setzt sich für die Rechte und Interessen
aller weiblichen Kolleginnen ein.
Die Aufgaben und Pflichten der Frauen-Beauftragten
sind durch Vorschriften festgelegt.
Die Vorschriften stehen in der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung.
Hier finden Sie Infos zur Frauenbeauftragten in Leichter Sprache.